Die SPD-Fraktion beantragt, dass Schottergärten in Wildeshausen in Grünflächen umgewandelt werden müssen.
Die für das jeweilige Grundstück verantwortlichen Personen sind dazu aufzufordern.
Bei Nichtumwandlung ist ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten.
Nach Paragraf 9 Abs. 2 der Niedersächsischen Bauordnung müssen die nicht überbauten Flächen der Baugrundstücke Grünflächen sein, soweit sie nicht für eine andere Nutzung erforderlich sind.
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat mit einem Beschluss vom 17.1.2023 entschieden, dass Kommunen die Beseitigung von Schottergärten anordnen können.
Seit 2012 sind in Niedersachsen sogenannte Schottergärten bereits nicht mehr erlaubt.
Bisher haben die meisten Kommunen darauf gesetzt, die Menschen darüber aufzuklären.
Erfolgreich ist diese Strategie jedoch wohl nicht, wie immer wieder zu beobachten ist.
Inzwischen gibt es viele Kommunen, die das Verbot von Schottergärten auch durchsetzen.
Damit auch in Wildeshausen etwas gegen den abnehmenden Lebensraum für Insekten getan wird muss die Stadt Wildeshausen jetzt aktiv werden und das Verbot von Schottergärten durchsetzen.
Nach unseren Beobachtungen gibt es vor allem in Neubaugebieten Straßen, in denen Schottergärten bereits überwiegen, wie zum Beispiel in der Weber- und Schusterstraße.